A l l g e m e i n e E i n k a u f s b e d i n g u n g e n
I. Allgemeines
Dem Vertragsverhältnis in dessen Rahmen wir Ware oder sonstige Leistungen -nachstehend insgesamt Lieferungen - vom Lieferanten beziehen liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen zugrunde. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte der vorstehenden Art zwischen uns und dem Lieferanten. Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder sonstigen Bedingungen des Lieferanten wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn wir im Falle künftiger Verträge nicht noch einmal ausdrücklich widersprechen.
II. Bestellung
Bestätigt der Lieferant unsere Bestellung nicht binnen drei Arbeitstagen, sind wir zum Widerruf der Bestellung berechtigt. Jeder Vertrag ist vom Lieferanten schriftlich zu bestätigen.
III. Geheimhaltung
1. Alle Informationen, die wir dem Lieferanten zur Verfügung stellen, insbesondere Zeichnungen, Muster, Hinweise auf unsere Kunden und deren Bedarf, dürfen vom Lieferanten nicht an Dritte weitergegeben werden. Es handelt sich um unsere Geschäftsgeheimnisse. Die Geheimhaltung erfaßt nicht solche Informationen, die sich vor Aufnahme der Geschäftsverbindung bereits im Besitz des Lieferanten befinden, von dritter Seite rechtmäßig ohne Bruch einer Geheimhaltungsabrede zur Verfügung gestellt wird, oder bereits offenkundig ist oder ohne Verschulden des Lieferanten allgemein bekannt geworden ist.
2. Verstößt der Lieferant gegen die in den vorstehenden Ziffern 1 und 2 genannten Pflichten, ist er unbeschadet unserer weiteren Ansprüche - insbesondere auf Unterlassung - verpflichtet, uns den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
IV. Lieferung
1. Die Lieferungen erfolgen frei Haus an die von uns angegebene Empfangsadresse einschließlich Verpackung und Fracht, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe an die Empfangsadresse. Die Gefahr des Versandes trägt in jedem Falle der Lieferant, auch wenn im Einzelfall einmal Lieferung ab Werk des Lieferanten vereinbart sein sollte.
2. Die Lieferungen haben zum vereinbarten Liefertermin zu erfolgen. Die Einhaltung der Lieferfrist ist wesentliche Vertragsverpflichtung des Lieferanten.
Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Lieferung bei der angegebenen Lieferanschrift eingegangen ist.
3. Der Lieferant hat für den Fall, daß er Anlaß zu der Annahme hat, daß die Lieferung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig durchgeführt wird, uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich anzuzeigen. Die Verpflichtung des Lieferanten zur Erstattung von Verzugsschäden bleibt davon unberührt.
V. Zahlung
Die Zahlung erfolgt nach unserer Wahl durch Überweisung oder Aufrechnung mit Gegenforderungen oder per Scheck.
VI. Forderungsabtretung
Die Abtretung von gegen uns gerichtete Forderungen ist ohne unsere ausdrücklich Genehmigung ausgeschlossen. Sollte ausnahmsweise ein verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart sein, gilt dieses Abtretungsverbot nicht für Abtretungen, die im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes erfolgen.
VII. Mängelansprüche
Mängelansprüche verjähren innerhalb von 24 Monaten, es sei denn, das Gesetz sieht eine längere Verjährungsfrist vor. Dann gilt die gesetzliche Frist.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung ist Bad Oeynhausen.
2. Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselansprüche ist Bad Oeynhausen. Wir sind auch berechtigt, den Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
IX. Geltendes Recht
Es gilt das deutsche Recht.